Rechtsprechung
RG, 30.10.1942 - III 78/41 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Haftet für Amtspflichtverletzungen der Mitglieder der Rechtsanwaltsehrengerichte die Reichs-Rechtsanwaltskammer oder das Reich? 2. Inwieweit sind im Verfahren nach der Reichs-Rechtsanwaltsordnung über das Vertretungsverbot die Feststellungen im vorausgegangenen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 170, 333
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 11.06.1969 - 2 BvR 518/66
Ehrengerichte
Eine Ausnahme bildeten seit Inkrafttreten der Rechtsanwaltsordnung von 1878 die Ehrengerichte der Rechtsanwälte; sie bestanden ausschließlich aus Rechtsanwälten und wurden dennoch als echte Gerichte angesehen (vgl. RGZ 170, 333 [335]). - OLG Stuttgart, 10.10.2012 - 4 U 56/12
Amtshaftung: Unterlassen einer Verfügung der unverzüglichen Zustellung des …
Während die Rechtsprechung des Reichsgerichts nur solche Entscheidungen als "Urteil" im Sinne des § 839 Abs. 2 Satz 1 BGB angesehen hat, die aufgrund mündlicher Verhandlung den Rechtsstreit für die Instanz ganz oder teilweise beendeten (RGZ 170, 333 [338]; RGZ 156, 44; RGZ 116, 90), stellt die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht mehr auf die formale Bezeichnung als "Urteil" ab, sondern definiert als Urteile auch alle diejenigen in Beschlussform ergehenden Entscheidungen, die "urteilsvertretende Erkenntnisse" enthalten (BGHZ 64, 347; BGHZ 57, 33 [45]; BGHZ 36, 379 [384]; BGHZ 13, 144; BGHZ 10, 55 [60];… Staudinger, a.a.O. Rn. 324).